Gerichtsvollzieher

Der begriff gerichtsvollzieher, recht, ist ein leitender angestellter mit verschiedenen kompetenzen und zuständigkeiten in der justizdie Union International des Huissiers de Justice (UIHJ) vereint auf internationaler ebene die gerichtsvollzieher und die entsprechende formen in ländern. Die italienische vertretung in der UIHJ ist durch die Vereinigung der Gerichtsvollzieher in Europa (AUGE). In vielen europäischen ländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechische Republik, Rumänien), einer privaten, die ein geschäft betreibt, findet eine berufs-(ein fall von privatem betrieb öffentlicher aufgaben, wie in Italien für den notar). In anderen ländern der welt, in Italien, Deutschland, Österreich und in den skandinavischen ländern hingegen ist ein beamter. In den ländern mit common-law-das entsprechende bild ist meist ein beamter - unterschiedlich bezeichnet: bailiff (gerichtsvollzieher), marshal, constable (connestabile) etc. und kann befugnisse (z b. das ausführen von verhaftungen) Der begriff comparatistica verwendet, in Italien ist das echo der französischen huissier de justice, dem modell, dem die gerichtsvollzieher gerichtsvollzieher in deutsch war geregelt.